A wie Ausritt

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

KLASSE A

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig Einschluss: Klassen A2, A1 und AM Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

KLASSE A1

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

symmetrisch angeordneten Rädern einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig. Einschluss: Klassen AM Hinweise: -

KLASSE A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse A1 und M Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

KLASSE AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Dreirädrige Kleinkrafträder

der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52) Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig. Einschluss: - Hinweise: -

A wie Ausritt

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

KLASSE A

Krafträder - Zweiräder, auch

mit Beiwagen - mit

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

(bisher Klasse B) mit

einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig Einschluss: Klassen A2, A1 und AM Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

KLASSE A1

Krafträder - Zweiräder, auch

mit Beiwagen - mit

einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

(bisher Klasse B) mit

symmetrisch angeordneten Rädern einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig. Einschluss: Klassen AM Hinweise: -

KLASSE A2

Krafträder - Zweiräder, auch

mit Beiwagen - mit

einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse A1 und M Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

KLASSE AM

Leichte zweirädrige

Kraftfahrzeuge

der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Dreirädrige Kleinkrafträder

der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Leichte vierrädrige

Kraftfahrzeuge

der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52) Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig. Einschluss: - Hinweise: -