A wie Ausritt
Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste
Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert.
Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.
KLASSE A
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
•
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
•
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW
oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
•
einer Leistung von mehr als 15 kW oder
•
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
•
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
•
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
•
einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre für
Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen:
Klasse A2, wenn unter
24 Jahre alt
Befristung:
Klasse A ist unbefristet
gültig
Einschluss:
Klassen A2, A1 und AM
Hinweise:
Bei Besitz der Klasse
A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung
erforderlich (Stufenführerschein)
KLASSE A1
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
•
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
•
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
•
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
•
symmetrisch angeordneten Rädern
•
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
•
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
•
einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist
Voraussetzung
Befristung:
Klasse A1 ist
unbefristet gültig.
Einschluss:
Klassen AM
Hinweise:
-
KLASSE A2
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
•
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70
kW abgeleitet ist
•
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist
Voraussetzung
Befristung:
Klasse A beschränkt ist
unbefristet gültig.
Einschluss:
Klasse A1 und M
Hinweise:
Bei Besitz der Klasse
A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung
erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen
dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die
von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
KLASSE AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
•
der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-
oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
Dreirädrige Kleinkrafträder
•
der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-
oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
•
der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-
oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist
Voraussetzung
Befristung:
Klasse AM ist
unbefristet gültig.
Einschluss:
-
Hinweise:
-