Der Klassiker
Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen
Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen
will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen
dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Klasse B
KLASSE B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
•
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
•
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
•
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von
über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei
begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
-
Befristung:
Klasse B ist unbefristet
gültig
Einschluss:
Klasse L und M
Hinweise:
Klasse B berechtigt
auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ
mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der
Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
KLASSE B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
•
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei
begleitetem Fahren
mit 17)
Voraussetzungen:
-
Befristung:
Klasse B mit
Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss:
-
Hinweise:
Der Erwerb der
Berechtigung durch
eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der
Fahrerlaubnisver-ordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
KLASSE BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem
Sattelanhänger mit
•
einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei
begleitetem Fahren
mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
Klasse BE ist
unbefristet gültig
Einschluss:
-
Hinweise:
Für Zugkombinationen
mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über
3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.