Der Bus kommt!
Nächste Station: Busführerschein. Doch ob im Öffentlichen Nahverkehr oder in der Reisebranche: Ihre
Verantwortung für die Passagiere fährt immer mit. Entsprechend groß sind auch die Anforderungen an den
Führerscheinerwerb. Sie müssen nicht nur Gas geben können, sondern sich auch rundum fit fühlen. Die
entsprechenden Gesundheits-Checks und Gutachten gibt es bei TÜV NORD. Bitte einsteigen.
KLASSE D1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
•
die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
und
•
mit einer Länge von nicht mehr als 8 m,
auch mit Anhänger
•
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse B
Befristung:
Klasse D1 wird
grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere
5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder
arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten)
verlängert.
Einschluss:
-
Hinweise:
Bei der Ersterteilung
ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder
arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen
Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für
Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin", 2. dem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum
Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
KLASSE D
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
•
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und
auch mit Anhänger
•
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter:
24 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse B
Einschluss:
Klasse D1
Hinweise:
Bei der Ersterteilung
ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder
arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen
Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter
Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des
Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)
Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im
Linienverkehr bis 50 km.
Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach
Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
vermittelt werden.
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach
Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.
KLASSE DE
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit
•
einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter:
24 Jahre
Voraussetzung:
Klasse B
Befristung:
Klasse DE wird
grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere
5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder
arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten)
verlängert.
Einschluss:
Klassen D1E und BE
Hinweise:
Bei der Ersterteilung
ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder
arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen
Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter
Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des
Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)
Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden: - nach erfolgter
Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder - nach beschleunigter Grundqualifikation
durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.
Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach
Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach
Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km