Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser
Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.
KLASSE L
Zugmaschinen (nationale Klasse)
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die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für
solche Zwecke eingesetzt werden,
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mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
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mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge
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jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
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Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
-
Befristung:
Klasse L ist unbefristet gültig
Einschluss:
-
Hinweise:
-
KLASSE T
Zugmaschinen (nationale Klasse)
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mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
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die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
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mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
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die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
-
Befristung:
Klasse T ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klassen L und AM
Hinweise:
Zugmaschinen der
Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben.